AuslBG: § 15 Abs 1 (Befreiungsschein, Voraussetzungen)
§ 15a Abs 1 (ebenso, Verlängerung, Voraussetzungen)
FrG 1997: § 15 (Verfahren zur Erteilung eines weiteren Aufenthaltstitels, Einstellung; Aufenthaltsverbot, Suspendierung durch aufschiebende Wirkung einer Beschwerde)