AsylG 1997: § 7 (Flüchtlingsbegriff; Türkei, alevitische Kurdin; fehlende wohlbegründete Furcht vor Verfolgung, fehlende Aktualität, fehlenden Eingriffsintensität, Verneinung einer sozialen Gruppe der alleinstehenden Frauen, Bejahung der Schutzfähigkeit und Schutzwilligkeit, Verneinung einer Gruppenverfolgung)
§ 8 Abs 1 (subsidiärer Schutz; fehlende existenzielle Notlage)