AsylG 1997: § 2 (Asyl für Fremde, die sich im Bundesgebiet aufhalten, Inlandsaufenthalt als Prozessvoraussetzung)
§ 7 (Asyl aufgrund Asylantrages, Flüchtlingsbegriff, begründete Furcht vor Verfolgung; Verlassen des österreichischen Bundesgebietes, Wegfall einer Prozessvoraussetzung; Wahrnehmung in jeder Lage des Verfahrens)