AsylG 2005: § 2 Z 17 (Begriffsbestimmungen, Herkunftsstaat, der Staat, dessen Staatsangehörigkeit der Fremde besitzt, oder - im Falle der Staatenlosigkeit - Staat seines früheren gewöhnlichen Aufenthaltes)
§ 3 (Status des Asylberechtigten, Flüchtlingsbegriff; Herkunftsstaat, Staatsangehörigkeit, Prüfung der behaupteten zwischenzeitlichen Aberkennung einer Staatsbürgerschaft, Vietnam)