AsylG 1997: § 7 (Asyl aufgrund Asylantrages, Flüchtlingsbegriff, begründete Furcht vor Verfolgung; Verhöre der Polizei zur Ausfindigmachung des Aufenthaltsortes von Verwandten, inländische Fluchtalternative, Indien)
§ 8 (Non refoulement-Prüfung, Prüfung der Gründe des § 57 Abs 1 und Abs 2 FrG; Indien, keine allgemeine Gefährdungslage)