AsylG 1997: § 7 (Asyl aufgrund Asylantrages, Flüchtlingsbegriff, begründete Furcht vor Verfolgung; Afghanistan, Hazara, Wegfall der Bedrohung durch Taliban)
§ 8 (Non refoulement-Prüfung, Prüfung der Gründe des § 57 Abs 1 und Abs 2 FrG)
FrG 1997: § 57 Abs 1 (Verbot der Abschiebung, Zurückschiebung und Zurückweisung, stichhaltige Gründe für Annahme der Gefahr einer unmenschlichen Behandlung, Strafe oder Todesstrafe, mögliche Verletzung von Art 3 MRK durch Außerlandesbringung eines Fremden; instabile Sicherheitslage, fehlende Lebensgrundlage)