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AsylGH 27. 11. 2009, C6 229328-0/2008 (Asylwesen)

JudikaturAsylgerichtshofZfV 2010/296ZfV 2010, 219 Heft 2 v. 5.5.2010

AsylG 1997: § 7 (Asyl aufgrund Asylantrages, Flüchtlingsbegriff, begründete Furcht vor Verfolgung; Afghanistan, Hazara, Wegfall der Bedrohung durch Taliban)

§ 8 (Non refoulement-Prüfung, Prüfung der Gründe des § 57 Abs 1 und Abs 2 FrG)

FrG 1997: § 57 Abs 1 (Verbot der Abschiebung, Zurückschiebung und Zurückweisung, stichhaltige Gründe für Annahme der Gefahr einer unmenschlichen Behandlung, Strafe oder Todesstrafe, mögliche Verletzung von Art 3 MRK durch Außerlandesbringung eines Fremden; instabile Sicherheitslage, fehlende Lebensgrundlage)

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