Der Beitrag, der die überarbeitete Fassung eines Gutachtens darstellt, das im Auftrag des Amtes der Kärntner Landesregierung zu Jahresbeginn 2008 erstellt wurde, nimmt einen konkreten Schadensfall zum Anlass, um die mitunter "kritische Beziehung" zwischen weidendem Vieh und Wanderern näher zu beleuchten. Dabei werden zunächst die einschlägigen öffentlich-rechtlichen Rahmenbedingungen der Viehweide und des Viehtriebs einerseits und des Wanderns andererseits dargestellt. Den Schwerpunkt bildet die Frage der Haftung für den durch Weidevieh verursachten Schaden und dabei insbesondere die Frage der Haftung nach § 1320 Satz 2 ABGB.