B-VG: Art 137 (Staatshaftungsklage, Kosten einer Säumnisbeschwerde, Zurückweisung wegen Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte)
Art 151 Abs 39 Z 5 (Säumnisbeschwerdeverfahren gegen Entscheidung des Unabhängigen Bundesasylsenates, Einstellung ex lege und Weiterführung vom Asylgerichtshof)