MRK: Art 8 Abs 1 (Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens)
Art 8 Abs 2 (ebenso, Interessenabwägung; Kriterien, Eheschließung eines Asylwerbers mit Österreicherin, fehlende Untersuchung der näheren Umstände der Zumutbarkeit der Übersiedlung der Ehegattin)