MRK: Art 7 Abs 1 (keine Strafe ohne Gesetz; Abs 1 erfasst nicht nur das Kriminal-, sondern auch das Verwaltungsstrafrecht, Vereinbarkeit des Nebeneinanders der beiden Systeme mit der MRK)
VfGH 2. 7. 2009, B 559/08
(S Menschenrechtskonvention, 7. ZP)
MRK: Art 7 Abs 1 (keine Strafe ohne Gesetz; Abs 1 erfasst nicht nur das Kriminal-, sondern auch das Verwaltungsstrafrecht, Vereinbarkeit des Nebeneinanders der beiden Systeme mit der MRK)
VfGH 2. 7. 2009, B 559/08
(S Menschenrechtskonvention, 7. ZP)