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VwGH 20. 5. 2009, 2007/07/0119 (Wasserrecht)

JudikaturVerwaltungsstrafrechtZfV 2010/233ZfV 2010, 148 Heft 1 v. 8.3.2010

WRG 1959: § 77 Abs 3 lit i (Satzung; Bestimmung über die Schlichtung der zwischen den Mitgliedern oder zwischen ihnen und der Genossenschaft aus dem Genossenschaftsverhältnis entstandenen Streitigkeiten; Rechte und Pflichten aus dem Mitgliedschaftsverhältnis zu einer Wassergenossenschaft sind öffentlich-rechtlicher Natur; Verjährungsbestimmungen des ABGB sind nicht anzuwenden)

VwGH 20. 5. 2009, 2007/07/0119

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