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VwGH 25. 6. 2009, 2007/07/0032 (Wasserrecht)

JudikaturVerwaltungsstrafrechtZfV 2010/231ZfV 2010, 147 Heft 1 v. 8.3.2010

WRG 1959: § 138 Abs 1 lit a (Beseitigungsauftrag einer eigenmächtig vorgenommenen Neuerung; Auftrag muss so bestimmt formuliert sein, dass eine Vollstreckung durch Ersatzvornahme möglich ist; Umschreibung des Auftrages und Schaffung der dafür notwendigen sachverhaltsmäßigen Grundlagen fällt in amtswegig wahrzunehmende Aufgabe der Wasserrechtsbehörde)

AVG: § 13 Abs 3 (Mängelbehebungsauftrag)

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