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VwGH 25. 6. 2009, 2006/07/0110 (Wasserrecht)

JudikaturVerwaltungsstrafrechtZfV 2010/230ZfV 2010, 146 Heft 1 v. 8.3.2010

WRG 1959: § 72 Abs 1 lit b (Eigentümer von Grundstücken und die Wasserberechtigten haben zur Ausführung und Instandhaltung von Wasserbauten und Anlagen das Betreten und Benützen ihrer Grundstücke zu dulden, als sich dies als unbedingt notwendig erweist)

VwGH 25. 6. 2009, 2006/07/0110

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