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VwGH 20. 5. 2009, 2006/07/0104 (Wasserrecht)

JudikaturVerwaltungsstrafrechtZfV 2010/229ZfV 2010, 146 Heft 1 v. 8.3.2010

WRG 1959: § 2 Abs 1 (öffentliche Gewässer)

§ 5 Abs 1 (Benutzungsberechtigung öffentlicher Gewässer; bezieht sich die Benutzung lediglich auf das Bett und geht sie hiebei über den Gemeingebrauch hinaus, so ist jedenfalls die Einwilligung des Grundeigentümers erforderlich; hier: strittiger Grenzverlauf)

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