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VwGH 3. 9. 2008, 2005/03/0173 (Waffenrecht)

JudikaturVerwaltungsstrafrechtZfV 2010/228ZfV 2010, 146 Heft 1 v. 8.3.2010

WaffG: § 26 (Pflicht des Inhabers eines Waffenpasses, einer Waffenbesitzkarte oder eines Europäischen Feuerwaffenpasses zur Mitteilung jeder Änderung seines Hauptwohnsitzes oder Wohnsitzes; Zweck der Regelung im Hinblick auf Verlässlichkeitsprüfung nach § 25 (Verletzung der Mitteilungspflicht ist Dauerdelikt)

§ 51 Abs 2 (Übertretung)

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