AVG: § 10 Abs 1 (Vertretungsverhältnis; alle Verfahrensakte sind gegenüber dem Vertreter zu setzen)
FPG: § 74 Abs 1 Z 1 (Festnahmeauftrag darf nur erlassen werden, wenn die Zustellung eines diese Rechtsfolge androhenden Ladungsbescheides zu eigenen Handen erfolgt ist; dadurch wird nur Verbot der Ersatzzustellungen festgelegt)