AVG: § 33 Abs 3 idF BGBl I 2008/5 (Fristen; Fristenlauf; Nichteinrechnung des Postenlaufes; Tage von Übergabe an Zustelldienst bis zum Einlangen bei der Behörde; keine Geltung für Übermittlung im Wege des Telefax; maßgeblicher Zeitpunkt bei Faxeinbringen Entgegennahme durch Behörde)
VwGH 26. 6. 2009, 2009/02/0174