AVG: § 13 Abs 3 (Verbesserungsauftrag bei Mängeln schriftlicher Anbringen)
NAG: § 23 Abs 1 (Verfahren zur erstmaligen Erlassung eines Aufenthaltstitels bei Inlandsbehörden; Belehrungspflicht, wenn der Fremde für seinen Aufenthaltszweck einen anderen als den beantragten Aufenthaltstitel benötigt)