AVG: § 45 Abs 3 (Ermittlungsverfahren, Parteiengehör, auch zu Replik des Amtssachverständigen auf ein Privatgutachten, Gutachtenscharakter der Replik)
§ 52 Abs 1 (Amtssachverständiger, Weisungsfreiheit bei Erstattung seines Gutachtens)
§ 53 Abs 1 erster Satz (Pflicht des Amtssachverständigen, sich bei Befangenheit seines Amtes zu enthalten; keine Unparteilichkeit des Amtssachverständigen bloß wegen seines Dienstverhältnisses innerhalb der Behörde)