VStG: § 51g Abs 1 (Unabhängiger Verwaltungssenat, Beweisaufnahme; stillschweigendes Übergehen eines beantragten Beweises, unterlassene Einvernahme der beschäftigten Ausländer, Wohnsitz im Ausland)
AuslBG: § 2 Abs 2 (Beschäftigung, Begriff; Beifahrer in Lkw)