VStG: § 46 Abs 1 (Mitteilung einer Bescheidausfertigung an die berufungsberechtigten Parteien, wenn ihnen der Bescheid nicht mündlich verkündet worden ist)
ZustellG: § 9 Abs 1 (Zustellungsbevollmächtigter; allgemeine Vollmacht nach § 8 RAO umfasst Zustellvollmacht)