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VwGH 27. 5. 2009, 2009/04/0113 (Verwaltungsgerichtsbarkeit)

JudikaturVerwaltungsgerichtshofZfV 2010/187ZfV 2010, 136 Heft 1 v. 8.3.2010

VwGG: § 31 Abs 1 Z 5 (Befangenheit, sonstige wichtige Gründe; Ablehnung der Berichterstatterin und ihrer Vorgesetzten in konkretem Verfahren umfasst nicht Präsidenten als nach der Geschäftsverteilung für diese Berichterstatterin nicht zuständigen Kammervorsitzenden; keine weiteren konkreten Gründe)

VwGH 27. 5. 2009, 2009/04/0113

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