VwGG: § 33 Abs 1 (Bescheidbeschwerde, Gegenstandslosigkeit sonstige; Erklärung über Absicht einer freiwilligen Rückkehr in den Herkunftsstaat, Wegfall des rechtlichen Interesses)
VwGH 26. 6. 2009, 2008/23/0390
Nach Einleitung des Vorverfahrens erklärte der Bf vor der VerwaltungsBeh, er beabsichtige freiwillig (in seinen Herkunftsstaat) zurückzukehren und erkläre sich damit einverstanden, dass sein Asylantrag als gegenstandslos abgelegt werde. Damit hat der Bf unmissverständlich zum Ausdruck gebracht, dass ein rechtliches Interesse an einer Entscheidung des VwGH nicht mehr besteht. Einstellung wegen Gegenstandslosigkeit in sinngemäßer Anwendung des § 33 Abs 1 VwGG.