B-VG: Art 139 Abs 6 (Verordnungsprüfung, Aufhebung der Verordnung, Wirkung; Nichtanwendung im Anlassfall; verwaltungsgerichtliches Verfahren, Aufhebung eines rechtskräftigen Baubescheids durch die Aufsichtsbehörde, Beschwerde der Gemeinde, Abweisung wegen Wegfalls der Rechtsgrundlage für den Gemeindebescheid mit der Aufhebung der Widmung durch den VfGH)