VwGG: § 27 (Säumnisbeschwerde, Säumnis der belangten Beh im Zeitpunkt des Beschwerdeeinlangens bei VwGH vorausgesetzt; Entscheidung im Mehrparteienverfahren durch Bescheiderlassung gegenüber einer Partei; dies beendet Säumnis auch für die anderen Parteien)
VwGH 26. 6. 2009, 2008/04/0110