VwGG: § 33 Abs 1 (Klaglosstellung, sonstige Gegenstandslosigkeit; Anlagenrecht, Nachbarbeschwerde, Eigentümerwechsel; kein Eintritt des neuen Eigentümers in das Verfahren; Wegfall des Rechtsschutzinteresses, Einstellung)
VwGH 27. 1. 2009, 2005/06/0059