UVP-G: § 2 Abs 3 (Genehmigungen; die in den einzelnen Verwaltungsvorschriften für die Zulässigkeit der Ausführung eines Vorhabens vorgeschriebenen behördlichen Akte oder Unterlassungen, wie insbesondere Genehmigungen, Bewilligungen oder Feststellungen; Trassenverordnung für Bundesstraße keine derartige Genehmigung: Prüfung der Umweltverträglichkeit der konkreten Ausführung im Enteignungsverfahren)