StVO: § 84 Abs 2 (Werbungen und Ankündigungen außerhalb des Straßengrundes; Verbot der Werbung "außerhalb von Ortsgebieten" bezieht sich auf dort gelegene Straßen, Anwendung auch auf Werbung innerhalb des Ortsgebietes; Maßgeblichkeit der Entfernung)
VwGH 26. 5. 2009, 2008/02/0414