StVO: § 5 Abs 2 (besondere Sicherungsmaßnahmen gegen Beeinträchtigung durch Alkohol; Alkotest, Verweigerung; Durchführung des Alkotestes im Dienstauto zulässig)
VwGH 26. 5. 2009, 2008/02/0367
Einerseits kann der Alkotest solange abverlangt werden, als davon noch ein brauchbares Ergebnis zu erwarten ist (zu einem sol-