StbG: § 10 Abs 1 Z 2 idF vor der Staatsbürgerschaftsrechts-Nov 2005, BGBl I 2006/37 (Verleihungshindernis, rechtskräftige Verurteilung durch inländisches oder ausländisches Gericht wegen einer oder mehrerer Vorsatztaten, Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten)
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