GSVG: § 2 Abs 1 Z 4 (Pflichtversicherung, Versicherungserklärung für selbstständig Erwerbstätige; voraussichtliche Überschreitung der Versicherungsgrenze; Willenserklärung des Versicherten)
§ 7 Abs 4 Z 3 (Ende der Pflichtversicherung; Erklärung des Versicherten, die Versicherungsgrenze voraussichtlich nicht zu überschreiten; Erklärung muss keine auf die Beendigung der Pflichtversicherung gerichtete Willenserklärung enthalten)