ASVG: § 49 Abs 1 (Entgelt; Anspruchslohn)
Kollektivvertrag für angestellte Fleischer: § 17 Abs 4 (Praxis- und Verwendungsgruppenjahre, Anrechnung)
§ 17 Abs 6 (Einreihung eines Angestellten in eine Verwendungsgruppe ohne dass er die vorgeschriebene Praxis aufweist; gleichzeitiger Beginn des Laufs der Verwendungsgruppenjahre und Praxisjahre; keine Schlechterstellung des Dienstnehmers durch überkollektivvertragliche Lohnzahlung)