GewO 1994: § 87 Abs 1 Z 1 (Gewerbeberechtigung, Entziehung, Ausschlussgrund ua der gerichtlichen Verurteilung zu drei Monate übersteigender Freiheitsstrafe und Befürchtung einer ähnlichen Straftat bei Gewerbeausübung; Prognoseentscheidung; Berücksichtigung auch von gerichtlichen Verurteilungen vor Erteilung der zu entziehenden Gewerbeberechtigung)
VwGH 27. 5. 2009, 2007/04/0195