GütbefG: § 9 Abs 3 idF BGBl I 2001/106 (Pflichten des Unternehmers, der eine ökopunktepflichtige Transitfahrt durch Österreich veranlasst)
§ 23 Abs 3 (Strafbarkeit des Unternehmers auch dann, wenn er die in den §§ 7 bis 9 genannten Verpflichtungen im Ausland verletzt; lex specialis zu § 2 Abs 1 VStG; örtliche Zuständigkeit der Verwaltungsstrafbehörde)