FPG: § 74 Abs 1 Z 1 (Festnahmeauftrag darf nur erlassen werden, wenn die Zustellung eines diese Rechtsfolge androhenden Ladungsbescheides zu eigenen Handen erfolgt ist; dadurch wird nur Verbot der Ersatzzustellungen festgelegt)
VwGH 27. 5. 2009, 2009/21/0014