FPG: § 60 Abs 1 (Aufenthaltsverbot, befristetes; türkischer Staatsangehöriger; Anwendbarkeit des ARB; Gefährdung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit aufgrund des persönlichen Verhaltens; Gefahr die ein Grundinteresse der Gesellschaft berührt; Gefährdungsprognose)
§ 86 Abs 1 (ebenso)