UVP-G 2000: § 2 Abs 2 (Vorhaben; Stückelung in Teilstrecken; Beurteilung des Gesamtkonzepts)
§ 23b Abs 1 Z 1 idF BGBl I 2000/89 (UVP vor Erlassung einer Verordnung nach § 3 Abs 1 HochleistungsstreckenG bei Neubau von Eisenbahn-Fernverkehrsstrecken oder ihrer Teilabschnitte; unter "Neubau" und nicht als "Ausbaumaßnahme" ist in richtlinienkonformer Auslegung auch die Zulegung eines zweiten Gleises zu verstehen)