Oö CampingplatzG: § 1 Abs 2 (Errichtung eines Campingplatzes; Bewilligung; keine Bewilligung eines bestimmt ausgestalteten Campingplatzes; Folgen für die Überprüfung des konsensgemäßen Zustandes; Auflage über die Größe der Wohnwagen je Lagerfläche, ortsfeste Anlagen nur mit naturschutzbehördlicher Bewilligung)
§ 13 Abs 1 (Überprüfung der Einhaltung des Bewilligungsbescheides)