BEinstG idF BGBl I 2005/82: § 2 Abs 1 (Begünstigte Behinderte; auch türkische Staatsbürger gehören, sofern sie die Voraussetzungen des Art 10 Abs 1 ARBNr 1/80 erfüllen, unter den sonstigen Voraussetzungen des § 2 Abs 1 BEinstG dem Kreis der begünstigten Behinderten an)