AsyG 1997: § 7 AsylG aufgrund Asylantrages, Flüchtlingsbegriff, begründete Furcht vor Verfolgung; Bürgerkrieg, Angst vor Übergriffen, Prüfung der Anknüpfung der Bedrohung an ethnische Gründe; keine Gruppenverfolgung, individuelle Verfolgungsmomente, Bewohner eines als oppositionell eingestuften Dorfes, Tschetschenien)