AuslBG: § 2 Abs 2 (Beschäftigung, Begriff; drei Tage dauernde einfache Verputzarbeiten; notwendige Vorführung der Kenntnisse und Fähigkeiten, keine)
VwGH 24. 6. 2009, 2009/09/0108
Eine drei Tage dauernde Tätigkeit - wie im vorliegenden Fall einfacher Verputzarbeiten - ist keinesfalls mehr als notwendige Vorführung der Kenntnisse und Fähigkeiten iS der Rsp des VwGH anzusehen. Es gab überhaupt keine Anhaltspunkte dafür, dass die AN ohne Entgelt gearbeitet hätten, zumal der Bf offenbar Arbeitskräftebedarf hatte und auch nicht Unentgeltlichkeit vereinbart wurde (vgl zu einer "einige Tage" dauernden Tätigkeit als Koch VwGH 16. 10. 2008, 2007/09/0257). Abweisung.