MRK: Art 8 Abs 1 (Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens; Familie, Begriff; Verneinung eines Eingriffes mangels Beziehungsintensität einer Witwe zu ihrem Schwager trotz dessen Verantwortlichkeit nach tschetschenischem Gewohnheitsrecht)
Art 8 Abs 2 (ebenso, Interessenabwägung, Kriterien)