AsylG 1997: § 7 (Asyl aufgrund Asylantrages, Flüchtlingsbegriff, begründete Furcht vor Verfolgung; Schutzwilligkeit und Schutzfähigkeit des serbischen Staates gegen Übergriffe von Privatpersonen, Asylrelevanz von strafrechtlichen Verfolgungsmaßnahmen, Anknüpfung an Gründe der FlKonv, Intensität der Verfolgung, keine ausreichende, Beschimpfungen, Verhöhnungen und verbale Bedrohungen)