Christoph Futter hat mit dem vorliegenden Werk seine 2007 an der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien approbierte Dissertation publiziert. Diese behandelt - wie bereits aus ihrem Titel ersichtlich - ein in der Praxis durchaus relevantes Thema, sind doch nunmehr nicht nur einzelne Gruppierungen, sondern auch Behörden und generell der Großteil der Bevölkerung hinsichtlich des Umwelt- und Naturschutzes weitaus sensibilisierter als noch vor wenigen Jahrzehnten. Damit ging und geht die "Verschärfung" der Umweltgesetzgebung einher. In anlagenbezogenen und damit regelmäßig lang andauernden Rechtsbeziehungen ist die Praxis zunehmend mit dem Problem konfrontiert, dass vor 20 Jahren genehmigte und noch betriebene Betriebsanlagen nicht mehr genehmigt werden könnten. Wie weit kann man die Betreiber dieser nun "alten" Betriebsanlagen dazu anhalten, ihre Anlagen entsprechend dem gegenwärtigen Schutzstandard anzupassen? Dabei stellt sich neben der Frage, ob dies denn überhaupt möglich ist, jene, ob dies allein der Gesetzgeber oder auch allenfalls die vollziehende Behörde darf. Für die Beantwortung dieser Fragen ist die vom VfGH judizierte Prämisse entscheidend, dass die Rechtskraft von Bescheiden an sich verfassungsrechtlich nicht garantiert ist.