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VwGH 13. 3. 2009, 2007/12/0092 (Dienstrecht)

JudikaturDIENSTRECHTZfV 2009/1745ZfV 2009, 940 Heft 6 v. 11.1.2010

BDG 1979: § 50a Abs 1 idF BGBl I 1997/61 (Herabsetzung der regelmäßigen Wochendienstzeit aus beliebigem Anlass auf Antrag des Beamten, wenn der Verwendung im verlangten Ausmaß keine wichtigen dienstlichen Interessen entgegenstehen; Antrag hat das begehrte Ausmaß der Herabsetzung konkret zu bezeichnen, dh sowohl den stundenmäßigen Umfang der Herabsetzung wie auch den konkreten Zeitraum, für den diese gewährt werden soll; kein absoluter Rechtsanspruch; alle wichtigen dienstlichen Interessen sind zu berücksichtigen)

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