vorheriges Dokument
nächstes Dokument

VwGH 13. 3. 2009, 2005/12/0253 (Dienstrecht)

JudikaturDIENSTRECHTZfV 2009/1742ZfV 2009, 939 Heft 6 v. 11.1.2010

GehG idF BGBl 1990/447: § 20 Abs 1 (Aufwandsentschädigung; der Beamte hat Anspruch auf Ersatz des Mehraufwandes, der ihm in Ausübung des Dienstes oder aus Anlass der Ausübung des Dienstes notwendigerweise entstanden ist; Ersatz eines anlässlich einer auswärtigen Dienstverrichtung erlittenen Schadens ist unter § 20 Abs 1 zu subsumieren; Nachweis des Mehraufwandes)

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!