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VwGH 26. 2. 2009, 2008/05/0249 (Baurecht)

JudikaturBAURECHTZfV 2009/1728ZfV 2009, 929 Heft 6 v. 11.1.2010

Wr BauO: § 129 Abs 4 (Bauauftrag, angemessene Frist; einerseits ausreichend für die Durchführung der Arbeiten, andererseits Bedachtnahme auf Vermeidung eines Schadenseintritts)

AVG § 59 Abs 2 (Verbindlichkeit zu einer Leistung, angemessene Frist für Ausführung)

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