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VwGH 24. 11. 2008, 2007/05/0293 (Baurecht)

JudikaturBAURECHTZfV 2009/1721ZfV 2009, 926 Heft 6 v. 11.1.2010

Oö BauO: § 2 Abs 1 Z 1 (Abwasser, Begriff)

§ 2 Abs 1 Z 2 (häusliches Abwasser; Abwasser aus Küchen, Waschküchen, Sanitärräumen oder ähnlich benutzten Räumen in Haushalten, oder mit diesen vergleichbare Abwässer aus öffentlichen Gebäuden, Gewerbebetrieben, landwirtschaftlichen Betrieben)

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