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VwGH 21. 1. 2009, 2008/23/0950, 0951 (Verwaltungsgerichtsbarkeit)

JudikaturVERWALTUNGSGERICHTSBARKEITZfV 2009/1599ZfV 2009, 849 Heft 5 v. 3.11.2009

VwGG § 46 Abs 1 (Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Fristversäumnis mit Rechtsnachteil durch unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis, bloß minderer Grad des Versehens; Verschulden des Bevollmächtigten, kein Scheitern des Rechtsschutzes aus formellen Gründen, zuverlässige Kanzleikraft des Rechtsanwaltes, bloßes Missgeschick beim Fristenvormerk)

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