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VwGH 4. 2. 2009, 2008/12/0059 (Dienstrecht)

JudikaturDIENSTRECHTZfV 2009/1500ZfV 2009, 814 Heft 5 v. 3.11.2009

BDG 1979 § 177 Abs 1 (Dienstverhältnis des Universitätsassistenten auf unbestimmte Zeit ist zunächst provisorisch)

§ 177 Abs 3 (bei Nichterfüllung der Definitivstellungserfordernisse endet das Dienstverhältnis des provisorischen Universitätsassistenten mit dem Ablauf von sechs Jahren ab der Umwandlung gem § 176 von Gesetzes wegen)

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